Einwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nun seit dem 1. März 2020 in Kraft. Das Gesetz ist Teil des umfassenden Migrationspakets, das den Bundesrat am 28. Juni 2019 passiert hat und somit die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag umgesetzt wurde.

Durch das Einwanderungsgesetz werden die Regelungen für die Zuwanderung aus Drittstaaten und den Aufenthalt von Fachkräften in Deutschland dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet. Auf Fachkraefteeinwanderungsgesetz.de finden Sie die ausführliche Erklärung und Zusammenfassung.

Zu den entscheidenen Neuerungen ab 2020 gehören:

  • Der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag.
  • Der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung.
  • Die Möglichkeit für Fachkräfte mit anerkannter qualifizierter Berufsausbildung für 6 Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.

Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung.

Um im Ausland die Anwerbung von ausländischen Fachkräften für deutsche Unternehmen zu vereinfachen, hat sich das Fachkräfteportal JOBS in GERMANY.net auf die Präsentation von  internationaler Stellenanzeigen spezialisiert. Das Portal entstand auf langer Erfahrung rund um die Blaue Karte EU und Blue-Card-Jobs.com. Man unterstützt also Unternehmen beim Recruiting von Fachkräften aus dem In & Ausland.

Die Arbeitsplatzsuche wird für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Hochschulabsolventen ermöglicht. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Fachkraft über deutsche Sprachkenntnisse verfügt, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen, und ihren Lebensunterhalt während der Suche nach einem Arbeitsplatz eigenständig sichern kann. Für Absolventen deutscher Auslandsschulen und für Ausländer, die über einen Schulabschluss verfügen, der in Deutschland oder in dem Staat, in dem er erworben wurde, zum Hochschulzugang berechtigt, wird die Möglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche geschaffen. Beide Regelungen werden zunächst für fünf Jahre erprobt.

Zudem wird die Möglichkeit zur Einreise zum Zweck der Anerkennung einer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation ausgebaut.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz steht nicht isoliert:

Die Bundesregierung hat bereits im letzten Jahr Verbesserungen von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren, eine verstärkte Sprachförderung und gezielte Werbemaßnahmen im Ausland beschlossen.

Auf Fachkraefteeinwanderungsgesetz.de finden Sie die ausführliche Zusammenfassung. Mit dem Einwanderungsgesetz können Arbeitgeber zudem ein das Anerkennungs und Visaverfahren verkürzen in dem Sie dies bei den Ausländerbehörden in Auftrag geben. Mehr dazu finden Sie unter beschleunigtes-Fachkräfteverfahren.de

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