Das Anforderungsniveau ist eine Kennzahl für die Komplexität bzw Schwierigkeit der auszuübenden Tätigkeit. Sie ist immer für einen bestimmten Beruf typisch und außerdem unabhängig von der formalen Qualifikation einer Person. Zur Einstufung werden zwar die für die Ausübung des Berufs erforderlichen formalen Qualifikationen herangezogen, informelle Bildung und/oder Berufserfahrung sind bei der Zuordnung aber ebenfalls von Bedeutung.
Übersicht der Klassifizierung zum ANFORDERUNGSNIVEAUS 1 BIS 4
Anforderungsniveau 1= Helfer
Kein formaler beruflicher Bildungsabschluss bzw. einjährige Berufsausbildung und umfassen typischerweise einfache, wenig komplexe Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich.
Anforderungsniveau 2= Fachkraft
Entspricht einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation voraussetzt und sind gegenüber den Helfer- und Anlerntätigkeiten deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt. (Facharbeiter)
Anforderungsniveau 3= Spezialist
Werden Berufe zugeordnet, deren Ausübung Spezialkenntnisse und Spezialfertigkeiten erfordern, die üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. einen gleichwertigen Fachschul- oder Hochschulabschluss voraussetzen. Die Anforderungen an das fachliche Wissen sind somit höher und erfordern für die klassifizierten Berufe die Befähigung zur Bewältigung von Fach- und Führungsaufgaben.
Anforderungsniveau 4= Experte
Mindestens vierjährige Hochschulausbildung oder vergleichbare Qualifikation deren Tätigkeitsfeld einen sehr hohen Komplexitätsgrad aufweisen bzw. ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Dazu zählen zum Beispiel MINT, Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermittlung sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines Unternehmens. Neben der mindestens vierjährige Hochschulausbildung werden zumeist auch entsprechende Berufserfahrung vorausgesetzt. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss wie – Masterabschluss, Diplom, Staatsexamen oder ähnlich. Achtung, bei einigen Tätigkeiten bzw Berufen kann auch die Anforderung einer Promotion bzw. Habilitation bestehen.
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