MANGELBERUFE FÜR FACHKRÄFTE ?

In Deutschland werden immer dringender Fachkräfte benötigt und Akademiker auch aus Nicht-EU-Staaten gesucht. Mit der Digitalisierung und E-Mobilität wird derzeit der Mangel an Akademischen Fachkräften in bestimmte Branchen noch verstärkt.

Bereits seit 2012 wird in Deutschland der Europäische Aufenthaltstitel Blue Card EU umgesetzt, worüber Nicht EU Akademiker, eine vereinfachte Arbeitsaufnahme in Deutschland beantragen können.

Die Blue Card EU beantragen kann ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes für Deutschland, wenn er einen deutschen bzw. einen anerkannten ausländischen oder einen mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss hat und über einen Arbeitsvertrag mit einem Jahresbruttogehalt in Höhe von mindestens 58.400 € verfügt.

In den sogenannten Mangelberufen wie Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte  ist ein Arbeitsvertrag mit einem mindest Bruttojahresgehalt in Höhe von 45.552 € erforderlich.

Umfassende Information zum Verfahren der Blue Card EU sowie Stellenausschreibungen deutscher Unternehmen, finden Sie auf dem Fachkräfteportal Blue-Card-Jobs.com oder JobsinGermany.net.

AKTUELLE MANGELBERUFE / POSITIVLISTE FÜR FACHKRÄFTE – AKADEMIKER

Fachkräfte Mangelberufe

Sie suchen hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland oder möchten in Deutschland arbeiten?

Interessierte ausländische Fachkräfte mit einem der oben aufgeführten Mangelberufe, können ein sechsmonatiges Visum beantragen, um einen Job in Deutschland zu suchen. Anträge auf Erteilung einer BlueCard können bei einer Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land oder bei der jeweiligen Ausländerbehörde gestellt werden. Ausländische Studenten an deutschen Hochschulen können, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, 18 Monate mit der Blue Card auf Jobsuche gehen. Dieses Verfahren soll das aufwendige Arbeitserlaubnisverfahren ersetzen. Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitnehmer auch in diesen Fällen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden darf.

Grundlage der EU Bluecard ist eine Richtline der Europäischen Union, nämlich die Richtlinie 2009/50/EG zur Blauen Karte. Die Blaue Karte EU dient dem Zweck, hochqualifizierten Drittstaatenangehörigen den Aufenthalt in der EU gewähren. Damit soll einem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Achtung: Bei der Beantragung einer BlueCard darf es sich nicht um einen Nebenjob handeln. Für Minijobs oder 520 Euro Jobs wie das gesetzliche Regelung in Deutschland heißt, kommt die Blue Card nicht in Frage. Mehr dazu unter 520-Euro-Jobs.de. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können auch ausländische Facharbeiter in Deutschland Arbeiten und dauerhaft Leben.